Baumgutachten

Bei den Verantwortlichen im privaten und kommunalen Bereich stellt sich im Umgang mit Bäumen immer wieder die Frage nach der Verkehrssicherheit eines großen Einzelbaums oder von ganzen Gehölzbeständen.

Neben entsprechenden gesetzlichen Anforderungen bleibt festzustellen, dass auch das Sicherheitsempfinden in den letzten Jahrzehnten enorm angestiegen ist.

Bei der Sicherheitsbeurteilung von Gehölzen gilt es tatsächliche Gefahrenquellen von lediglich potentiellen Gefahrenquellen zu trennen. Das stehende verkehrstüchtige Auto stellt kein Risiko für die Gesundheit Dritter dar. Setzt sich dieses Auto aber in Bewegung, stellt es umgehend eine theoretische Gefahrenquelle für die Benutzer/innen und die Personen im weiteren Umfeld dar.

Eine potentielle Gefahrenquelle eben!

Setzt sich dieses Auto dazu noch mit defekter Lenkung oder unzureichendem Bremssystem in Bewegung, stellt dieses Fahrzeug keine potentielle, sondern vielmehr eine tatsächliche Gefahrenquelle dar.

In der öffentlichen Diskussion um unsere Art der Mobilität ist aber noch nie ernsthaft gefordert worden, dass der Autoverkehr aufgrund seiner potentiellen Risiken für alle Beteiligten abgeschafft werden muss. Geht es in Diskussionen und Streitfällen um spezielle Bäume, wird dieses potentielle Sicherheitsrisiko, welches diese aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts unbestritten darstellen, immer wieder in den Diskurs eingeführt. Eine unendliche, mühsame und wertlose Auseinandersetzung. Niemand wird ernsthaft Bäume aus unserem Lebensumfeld verbannen wollen, angesichts der vielfältigen und unersetzbaren Wohlfahrtswirkungen für unsere Gesellschaft.

Das Auffinden von tatsächlichen Gefahrenbäumen im Siedlungsraum ist dagegen kein wertloses Tun. Es dient vielmehr dazu Unfälle mit Bäumen und dem daraus resultierenden Gesundheitsrisiko Dritter zu vermeiden. Und um solche Gefahrenbäume zu lokalisieren und in einer Baumkontrolle zu erfassen, bedarf es einer soliden thematischen Ausbildung und einem fundierten praktischen Erfahrungsschatz. Auf diesen Punkt lege ich besonderen Wert, da ein Baum keine Maschine, sondern vielmehr ein Lebewesen ist. Im Umkehrschluss heißt das, dass ein Baum in seinen Reaktionen auch nur sehr eingeschränkt berechenbar ist. Nein, ein Baum ist zu erstaunlichen adaptiven Leistungen fähig. Und um diese seriös und in voller Verantwortung für das Umfeld abschätzen zu können, bedarf es eines entsprechenden Wissensfundus.

Da vor allem ausgewachsene und alte Bäume besonders ausdrucksstark sind, häufig aber auch bereits von vielen Wehwehchen heimgesucht worden sind, werden Verantwortliche diese Defekte immer in Bezug setzten müssen zum erforderlichen Sicherheitsumfang, welchen ein solcher Baum gewährleisten muss, damit er für sein Umfeld nicht zu einer akuten Gefahrenquelle wird. 

Baumuntersuchungstechnik/Berechnungsmethoden statischer Sicherheitsreserven

Es gibt eine Vielzahl an technischen Untersuchungsgeräten und Berechnungsmethoden, um Defekte an Bäumen zu qualifizieren, und um Sicherheitsreserven transparent zu machen. Das ist ein ganz eigenes und sehr umfangreiches Feld und übersteigt an dieser Stelle die Kapazität dieser Website. Festzuhalten bleibt, dass viele dieser Verfahren hilfreich sein können, nachvollziehbare Sicherheitsgutachten zu erstellen. In keinem Fall können diese aber den fundierten Erfahrungsschatz und das Untersuchungsergebnis eines qualifizierten Gutachters widerlegen. Sie können es ergänzen, transparenter machen und eventuell auch vertiefen. Daher benutze auch ich gelegentlich in meiner Arbeit, individuell angepasst auf den jeweiligen Untersuchungsfall, derartige Verfahren. Vor allem, damit die Ergebnisse etwa in Gerichtsverfahren, Ratssitzungen oder vor sonstigen Ausschüssen verständlicher transportiert werden können.

Sicherheitsgutachten über Bäume müssen für die Verantwortlichen bezahlbar bleiben, damit die beschriebenen „Gefahrenbäume“ auch tatsächlich sondiert und ggf. auch beseitigt werden können. In der Beschränkung auf das tatsächlich Notwendige, um erforderliche Erkenntnisse über den Sicherheitszustand eines Baums zu gewinnen, liegt oftmals die Lösung dieses Widerspruchs.

Auch verursachte Schäden an Bäumen durch Dritte wie unerlaubte Fällungen oder Astschnitt, Anfahrschäden durch Kraftfahrzeuge, oder Beschädigungen durch Baumaschinen lassen sich gutachterlich erfassen und nachvollziehbar berechnen. Die „Methode Koch“ stellt hier die strukturelle und systematische Verfahrensgrundlage dar. Auf allen Gerichtsebenen als fachlich fundiertes Berechnungsverfahren akzeptiert, bietet sich hier die Möglichkeit reale Schadenssummen zu ermitteln. Diese weichen in der Regel von den reinen Materialschäden ab. Gehölzwertermittlung ist rechtlich betrachtet ein Teil der Grundstückswertermittlung.