Gehölzwertgutachten

Ein Baum auf einem Grundstück im Siedlungsbereich stellt einen Wert dar.

Dieser Wert charakterisiert nicht den reinen Materialwert. Dieser Unterschied ist häufig völlig unbekannt. In den Entstehungsprozess eines Baums sind aus privater oder öffentlicher Hand oft nicht unerhebliche Summen geflossen. Bäume müssen gewässert, geschnitten, kontrolliert und allgemein gepflegt werden, um eine gesunde Entwicklung gewährleisten zu können. Geht es dabei um ein Gehölz im Eigentum der öffentlichen Hand, wurden diese Pflege- und Unterhaltungskosten zudem noch aus Steuergeldern generiert.

Da ist es verständlich, dass verursachte Schäden durch Dritte finanziell auch entsprechend ausgeglichen werden müssen. Der Wert eines umgefahrenen Straßenbaums errechnet sich daher auch nicht aus den Material- und Entsorgungskosten sowie der Pflanzung eines kleinen Ersatzbaums. So müssen etwa die oben bereits aufgeführten und in der Vergangenheit angefallenen Unterhaltungskosten mit Zins und Zinseszins ausgeglichen werden. Ebenso wie der funktionale Unterschied der kleinen Neupflanzung im Vergleich mit einem deutlich größeren beschädigten Baum. Aus diesen Rechenfaktoren entwickelt sich ein relativ komplexes Berechnungsverfahren, welches im Ergebnis wiederum getragen wird von der Erfahrung der/s Operators im Umgang mit Gehölzen. Eine Arbeit für Spezialisten, welche allerdings von Gerichten akzeptiert und seit vielen Jahren anerkannt ist.

Derartige Gehölzwertberechnungen auf der Grundlage der „Methode Koch“ kommen in einer Fülle von Schadensfällen zur Anwendung. Dabei sind im Arbeitsalltag Anfahrschäden durch Kraftfahrzeuge, Beschädigungen durch Bauarbeiten und Baumaschinen und unberechtigte Schnitt- oder Beseitigungsarbeiten in Nachbarschaftsstreitfällen am häufigsten zu bearbeiten.