Stadt XY will en Bloc 27 ortsbildprägende Bäume fällen lassen.

Ein ausgebildeter Forstwirt und ein zertifizierter Baumkontrolleur, welche im Hochsauerland bei der Stadt XY angestellt sind, stufen aufgrund der Ergebnisse einer Baumregelkontrolle 27 teilweise ortsbildprägende Bäume als Fällkandidaten ein, obwohl diese Exemplare noch sechs Monate vorher von diesen Kontrolleuren als verkehrssicher eingestuft worden waren. Schon allein dieser Umstand kombiniert mit einer relativ hohen Zahl an geplanten Fällungen dürfte in einer nur wenige tausend Einwohner zählenden Kommune Aufmerksamkeit erzeugen. Dem Fachmann drängen sich diesbezüglich sofort Fragen auf:

1. Stellen diese Bäume tatsächlich ein Verkehrssicherheitsrisiko dar ?

2. Warum müssen ad hoc so viele Bäume gefällt werden ?

3. Wissen die Baumkontrolleure tatsächlich was sie da tun ?

4. Wer deckt solche Mitarbeiter, wenn es sich tatsächlich um verkehrssichere Bäume handeln sollte?

Also wurden alle Fällkandidaten einer fachlichen Überprüfung vom Seitenbetreiber unterzogen. Das Ergebnis war in der Tat erschreckend. Bis auf zwei Exemplare handelt es sich ausnahmslos um völlig verkehrssichere Bäume.

Dabei sind zwei ältere sehr wertvolle Eschen. Diese zeigen im Ansatz mehrere Jahre zurückliegende Merkmale des Eschentriebsterbens. Weitere statische Mängel liegen an diesen Exemplaren nicht vor. Weiter handelt es sich um einige Birken mit noch tolerierbaren Einfaulungen an alten Astentnahmestellen, Hainbuchen mit ein- oder auch beidseitigen Rindeneinwachsungen an den Kronenansätzen bzw. Stämmlingsgabelungen ohne erkennbares Ausbruchpotential, einige weitere Bäume mit Vitalitätsschwächen, welche allerdings durchweg nicht als absterbend einzustufen sind, und weitere Bäume, an welchen überhaupt keine Schwachstellen zu erkennen waren. Alle Bäume sind im Ergebnis vollkommen verkehrssicher.

Bei der Einschätzung des erforderlichen Verkehrssicherheitsumfangs konnten die beiden Kontrolleure offensichtlich auch nicht unterscheiden zwischen Standorten mit hohen Anforderungen an die Verkehrssicherheit, und solchen mit nur geringen Anforderungen. So steht eine Esche etwa im Kurpark in einem undurchdringlichen Gebüsch, vom Spazierweg abgeschirmt durch einen permanent wasserführenden Bach mit nur geringem Besucherverkehr. Weitere völlig verkehrssichere Bäume stehen auf einem wenig genutzten Dorfplatz im Hintergrund. An diese Exemplare wurden ganz offensichtlich vergleichbare Verkehrssicherheitsanforderungen angelegt wie an eine Esche, welche mitten in XY an einer Durchfahrtsstraße steht.

Wie kann es sein, dass eine derartige Anzahl an Bäumen vom Stadtrat zur Fällung freigegeben wird? Und das, obwohl eine Fraktion den Eintrag eingebracht hatte, dass alle Bäume durch einen ö.b.v. Sachverständigen kostenlos begutachtet werden könnten inkl. eines schriftlich gefassten und abgestempelten Untersuchungsberichts. Dafür sind in diesem speziellen Fall sehr wahrscheinlich mehrere Gründe verantwortlich zu machen. Grundlage für diese Feststellungen sind neben den erwähnten externen Nachkontrollen eine Beschlussvorlage der Stadt XY vom xx.xx. 2025 (Vorlage xx/2025) sowie eine Ratssitzung, welche am xx.xx. 2025 stattgefunden hat. Aus dieser Datengrundlage ergibt sich folgendes Interpretationsbild:

1. Das Deutungs- und Entscheidungsmonopol der stärksten Fraktion im Stadtrat soll nicht in Frage gestellt werden,

2. eine klare Artikulierung, dass gefällte Bäume zukünftig keine Kosten mehr in Bezug auf Baumkontrollen und v.a. Baumpflege verursachen,

3. dass der Bürgermeister als verantwortliche Instanz nicht bereit ist haftungsmäßig für diese Bäume einzutreten,

4. dass mit kurzem zeitlichen Vorlauf in der Stadt eine offensichtlich nicht qualifiziert kontrollierte Weide umgestürzt war und an anderer Stelle eine Kastanie einen Starkast auf den Pausenhof einer Grundschule abgeschmissen hatte.

Eine derartige Melange an negativ sich verstärkenden Umständen und Abläufen ist nur sehr schwer zu stoppen und wieder in fachlich korrekte Bahnen zu lenken. Hier sind ein verantwortungsvoller Verwaltungsleiter und ein starker, kooperativer Stadtrat in jeder Beziehung gefragt. Das ist allerdings nur sehr selten anzutreffen. Parteiproporz, Eitelkeiten und unzureichendes Verantwortungsbewusstsein sind hierfür verantwortlich zu machen. Und diese Feststellungen treffen leider nicht nur auf die Verwaltung der Stadt XY zu.

Die Verwaltung, zu welcher hier auch der Stadtrat zu zählen ist, muss ausschließlich zum Wohle der Bürger entscheiden und agieren. Das erfordert viel Wissen und Umsicht. Niemand kann daher eine derart komplexe Aufgabe ohne die gelegentliche Hinzuziehung externen Sachverstands leisten. Das ist die Theorie. 

In der Praxis bekämpfen sich die einzelnen Fraktionen im Stadtrat und konkurrieren um die besten Ideen und deren Realisierung. Aber nicht immer zum Wohle der Einwohner. In diesem Fall sind es auch die Bäume, welche die Unfähigkeit der Verwaltung, des Bürgermeisters und der Stadträte zur konstruktiven Zusammenarbeit ausbaden müssen. Nicht zuletzt zum finanziellen und gestalterischen Schaden der Bürgerschaft. Denn in den vorhandenen Baumbestand sind über viele Jahrzehnte Steuergelder geflossen, um diesen anzulegen, zu erziehen, zu pflegen, zu kontrollieren etc. Werden dann grundlos Bäume gefällt, handelt es sich eindeutig um eine Veruntreuung kommunaler finanzieller Aufwendungen und Wertgegenständen. Hierfür verantwortlich ist die Verwaltung und in letzter Instanz der amtierende Bürgermeister.

 

Auswirkungen auf das Stadtbild, das Wohnumfeld, die Wohnqualität und generelle Fehleinschätzungen in der Baumbeurteilung

Aufgrund der oben beschriebenen Fakten wird die Stadt XY bis Ende Februar des nächsten Jahres 25 gesunde, vitale und verkehrssichere Bäume verlieren, von welchen die ältesten ca. 130 – 150 Jahre alt sind. 

Dabei handelt es sich um zwei Eschen, welche aufgrund des Eschentriebsterbens gefällt werden sollen. Dabei ist offensichtlich, dass sich die meisten Beteiligten an dieser Entscheidung nicht bewusst sind, was diese Erkrankung tatsächlich ausmacht. Völlig unbekannt dürfte diesen sein, dass ganz natürlichen Vorgänge wie etwa das variable Blühverhalten, die individuelle Verteilungsquote männlicher zu weiblichen Blütenstände und das Ausmaß der Fruchtbildung an diesem Geschehensablauf und dem vorliegenden Vitalitätszustand direkt, aber in reversibler Form, beteiligt sind. 

In ganz ähnlicher Konstellation hat dieses Unwissen in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass sehr viele gesunde Ulmen gefällt worden sind, welche definitiv nicht an der Ulmenwelke erkrankt waren. Städte und Kommunen, welche diesen Faktorenkomplex kannten, verfügen teilweise noch heute über vitale Ulmenbestände.

Auch die weiteren individuellen Merkmale, welche die Fällkandidaten aufweisen, können von den verantwortlichen Baumkontrolleuren in Bezug auf die Verkehrssicherheit nicht korrekt eingeordnet werden. Hintergrund ist, dass diesen beiden Personen erst kürzlich an zwei markanten und hochsensiblen Standorten ein völlig maroder Baum komplett und für diese unvermittelt umgestürzt ist, und dass das besagte Kronenteil einer Ross-Kastanie auf einen Schulhof gestürzt ist. So etwas kann dramatischerweise passieren, wenn die fachlichen Grundlagen zur Ausführung verantwortungsvoller Baumkontrollen nicht gegeben sind. Davor schützt leider auch nicht die Qualifikation eines zertifizierten Baumkontrolleurs. Viele weitere charakterliche Eigenschaften sind erforderliche, um die sensible, belastende und verantwortungsvolle Arbeit der Baumkontrolle leisten zu können. Wer es vor diesem Hintergrund vernachlässigt intensivere Expertisen einzuholen handelt zwangsläufig fahrlässig. Das gilt sowohl für Baumkontrolleure als auch für deren Vorgesetzten und in letzter Konsequenz natürlich auch für die oberste Verwaltungsinstanz in Form des Bürgermeisters.

Letztendlich werden ohne Hinzuziehung externen Sachverstands, welcher zudem noch kostenlos angeboten worden ist, wesentliche gestaltende Grünelemente aus dem Stadtbild völlig unnötig entfernt. Dieser Baumbestand ist prinzipiell nicht zu ersetzten. Der Verlust wird das Stadtbild der Kernstadt nachhaltig im negativen Sinne verändern. Dies umso mehr als nur noch wenige vergleichbare Baumexemplare im Umfeld vorhanden sind. Einige davon mit tatsächlich nur noch überschaubaren Reststandzeiten aufgrund von umfassenden Defekten. Diese Bäume stehen allerdings teilweise unter der Entscheidungshoheit der Kreisverwaltung. Niemand kann derzeit voraussehen, ob zukünftig die Entwicklung derartiger Baumexemplare im Zuge des Klimawandels noch möglich sein werden, und welchen Kosten daraus resultieren würden.

Für das Wohlbefinden und das Identifikationsgefühl der Einwohner sind Grünelemente unverzichtbar. Dabei stellen große und alte Bäume das herausragende Gestaltungselement dar. Da diese Tatsache in anderen Kommunen und Städten bekannt ist, wird dort viel Geld in die Pflege und den Erhalt eines solchen Baumbestandes investiert. In XY werden dagegen verkehrssicherere Bäume für viel Geld gefällt, um in der Zukunft Unterhaltungskosten zu sparen. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal der Stadtverwaltung XY, aber in dieser Form der Ignoranz selbst von Fachkreisen im Arbeitsalltag nur selten anzutreffen.

Völlig unberücksichtigt bleibt zudem, dass mit dieser Entscheidung Steuergelder in beträchtlicher fünfstelliger Höhe vernichtet und veruntreut werden, da die Entscheidung zur Fällung durch kein nachvollziehbares Argument legitimierbar ist.

Weiter wird in der Beschlussvorlage geäußert, dass klimaresistente Nachpflanzungen geplant sind. Auch hier ist sich die Verwaltung und der Stadtrat zumindest in weiten Teilen nicht bewusst, dass auch diese Nachpflanzungen in der Zukunft regelmäßige finanzielle Aufwendungen erforderlich machen, um einen solchen Bestand in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen und zu erhalten.

In der Ratsdiskussion wurde geäußert, dass die Bäume im Falle eines Erhalts ja regelmäßig durch externe Experten teuer begutachtet werden müssten. Derartige Einlassungen sind definitiv falsch, da wie im vorliegenden Fall völlig verkehrssichere Bäume längeren Regelkontrollintervallen unterliegen. Und diese Regelkontrollen können selbstverständlich vom entsprechend qualifizierten kommunalen Kontrollpersonal durchgeführt werden. Externer Sachverstand ist dazu nicht erforderlich. Dieser ist nur zur Abklärung von Problemfällen angezeigt. Derartige Problemfälle gibt es unter den Fällkandiaten aber nicht. Diese wurden in beklagenswerter Weise von nicht geeignetem Kontrollpersonal als „Gefahrenbäume“ eingestuft.

Konsequenz der vorliegenden Ratsentscheidung

Was bleibt zu tun, um solche Vorfälle zukünftig im Sinne des Allgemeinwohls reduzieren und nach Möglichkeit ganz vermeiden zu können? Dazu ein paar Vorschläge.

Baumkontrolleure gerade in kleineren Städten und Kommunen, welche nicht ausschließlich mit Baumregelkontrollen befasst sind, müssen sehr regelmäßig die Möglichkeiten zur Fortbildung eingeräumt werden. In den ersten Jahren der Tätigkeit sollten mindestens zwei bis drei Fortbildungen pro Jahr besucht werden. Es sollte dabei nicht übersehen werden, dass ein großer umstürzender Baum auch Menschen das Leben kosten kann. Ein Bürgermeister unterliegt in seinem Handeln in der Regel einem solchen Berufsrisiko nicht. Beschäftigt ein solcher in einem derartigen Schadensfall aber offensichtlich nicht geeignete und befähigte Baumkontrolleuere, so wird sich mit Sicherheit die Haftungsfrage stellen.

Die regelmäßige Lektüre von Fachliteratur ist zudem für dieses Personal zwingend erforderlich. Hier werden alle Neuigkeiten der Baumkontrolle und der Forschung präsentiert. So sollten die gängigen Baumpflegezeitschriften vom Arbeitgeber dem Personal zugänglich zugänglich gemacht werden. Personal, welches nicht einmal über die Zusatzqualifikation eines zertifizierten Baumkontrolleurs verfügt, sind grundsätzlich nicht für derart verantwortungsvolle Aufgaben geeignet – allein schon vor dem Hintergrund der Haftungsfragen.

Die Verwaltung, zu welcher auch die Stadträte zu zählen sind, verfügen in der Regel nicht über die notwendigen Kenntnisse zur Verifizierung der Ergebnisse von Baumregelkontrollen. Es ist Ausdruck des Unvermögens, wenn in Zweifelsfällen immer die Baumfällung beschlossen wird. Erforderlich ist es daher, dass in Zweifelsfällen immer externer Sachverstand nach Möglichkeit auf der Ebene der ö.b.v. Sachverständigen hinzugezogen wird. Haushalte, welche nicht über die notwendigen Rückstellungen für derartige Unterhaltungsaufwendungen verfügen, sollten prinzipiell nicht genehmigungsfähig sein.

Verwaltungstechnisch ist unbedingt ein Umdenken erforderlich. Die absolute Mehrheit der Bevölkerung profitiert nicht davon das Bäume gefällt werden. Die Bevölkerung profitiert davon, wenn der vorhandene Baumbestand vor dem Hintergrund transparenter Verkehrssicherheitsanforderungen erhalten, gepflegt, weiterentwickelt und ergänzt wird. Verwaltungen, welche diese Aufwendungen nicht leisten können und wollen, müssen immer wieder von kompetenter Seite aus mit Unterstützung auf das unerwünschte Verhalten aufmerksam gemacht werden.

Viele Städte können hier als Vorbilder dienen. An dieser Stelle wird lediglich die Stadt Osnabrück erwähnt, welche hohe Aufwendungen für den Gehölzbestand einsetzt.